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Voraussetzungen für den Einzug ins Hospiz

Zunächst sollte zweifelsfrei geklärt sein, dass es sich um den Wunsch des Betroffenen (oder Bevollmächtigten) handelt, ins Hospizhaus zu ziehen. Zudem muss die Erkrankung unheilbar sein und eine palliative Versorgung gewünscht werden.

Gern können Sie frühzeitig Kontakt zu uns aufnehmen, um Ihre Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen.

Auch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins ist möglich und wird von uns empfohlen. Mit einer umfassenden Vorstellung davon, was Sie im Hospizhaus erwartet, können Sie sicher sein, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, dass wir uns bei Ihnen zu Hause zu einem Gespräch treffen.

Rufen Sie uns gerne an, oder schreiben Sie uns:

Telefon: 05371 7247-0
Fax: 05371 7247-299
E-Mail: info@hospizhausgifhorn.de

Wie bekomme ich einen Hospizplatz?

Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Klinikarzt) muss einen Antrag zur Kostenübernahme für das Hospizhaus ausfüllen, der bei der Krankenkasse einzureichen ist. Die Prüfung erfolgt durch den medizinischen Dienst. Eine erste Bewilligung erfolgt meistens für 28 Tage. Danach kann ein Folgeantrag.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann bei der zuständigen Krankenkasse Widerspruch eingelegt werden.

Dabei unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Welche Kriterien sind für eine Bewilligung ausschlaggebend?

Damit Ihr Antrag grundsätzlich Aussicht auf eine Bewilligung hat, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

• Die Erkrankung des Betroffenen ist fortschreitend

• Eine Heilung der Erkrankung ist ausgeschlossen

• Die Erkrankung macht eine palliativ-medizinische
und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig

• Die Lebenserwartung ist auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt

Insbesondere nachfolgende Erkrankungen kommen in Betracht:

• Krebserkrankungen

• Neurologische Erkrankungen (z.B. ALS)

• Vollbild der Infektionskrankheit AIDS

• Chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen

Was kostet ein Platz im Hospiz und wer bezahlt?

Die Kosten des Hospizaufenthaltes werden anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse und der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Alle nicht gedeckten Kosten werden durch Spenden finanziert. Deshalb sind wir immer auch auf Spenden angewiesen.

Wer ist im Hospiz für mich da?

Bei uns betreut und umsorgt Sie ein multiprofessionelles Team aus Palliativ Care Pflegekräften, Palliativ Ärzten, Sozialarbeiter*innen, Therapeuten, Seelsorger*innen, Hauswirtschaftskräften und Ehrenamtlichen.

Jobs

Aktuelle Jobangebote im Überblick.

Kontakt

Hospizhaus Gifhorn gGmbH

Lindenstraße 33
38518 Gifhorn

05371 7247-0

05371 7247-299

Spenden

Kontoinhaber:
Hospizhaus Gifhorn gGmbH

Bank:
Sparkasse Celle – Gifhorn – Wolfsburg

IBAN: DE02 2695 1311 0162 4020 10
BIC: NOLADE21GFW

Verwendungszweck:
Anlass, Vor- und Zuname (ggf. Adresse)

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